#82 Immobilientipp: “Zugesagt ist noch nicht gekauft”

Casa Bene Immotipp #82

Die Freude ist gross, wenn das Gegenüber “Ja” sagt. Zusagt hat zu etwas, dass wir ihn gefragt oder wir ihm angeboten haben. Innerlich und nicht selten auch äusserlich herrscht Freude in uns, und wir jubeln. Wir sind am Ziel, geschafft! Gerade auch bei Verkauf eines Hauses oder eine Wohnung ist die Freude in so einem Moment sehr gross. Geht es doch auch um sehr viel Geld und Emotionen. Doch ist ein “Ja” auch schon ein sicherer Verkauf?

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es mehrere Schritte, bis es wirklich soweit ist, in der Verkäufer auch verkauft und der Käufer gekauft hat. Ein “Ja” als Zusage ist dabei der erste konkrete und erfreuliche Schritte beider Seiten. Aber es ist bei weitem noch kein abgeschlossener Handel. Die Verurkundung steht noch aus, die Überweisung der Kaufsumme, der Eintrag ins Grundbuch. Selbstverständlich ist es völlig in Ordnung sich zu freuen, wenn der Käufer “Ja” gesagt hat, aber der Verkauf deswegen noch nicht in trockenen Tüchern. Wenn Sie mit einem Makler arbeiten, gibt Ihnen dieser noch eine zusätzliche Sicherheit, indem er vom Käufer eine Finanzierungszusicherung der Bank verlangt und eine Reservationsanzahlung auf ein Treuhandkonto einfordert. Die Reservation ist eine weitere Bekundung des Käufers, konkrete Absichten zu haben und wenn es dann nicht zum Kauf kommt, behält sich der Makler vor, eine Bearbeitungsgebühr für die Absage zu verrechnen. Die Reservation ist somit mehr als nur ein mündliches “Ja” und unterstreicht die Absicht des Käufers. Bevor die Reservation getätigt ist, läuft der Verkaufsprozess gleich weiter, dass heisst, das Inserat bleibt aufgeschaltet und weiteren Interessenten wird die Immobilie zur Besichtigung angeboten. Wenn Ihnen also jemand mündlich zusagt, sind dies erfreuliche News, aber noch lange kein Grund, sich zurückzulehnen.

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