#81 Immobilientipp: “Räumen Sie auf, bevor Sie verkaufen”

Casa Bene Immotipp #81

Ein Teil der Immobilien, welche am Markt verkauft werden, sind Erbstücke unterschiedlicher Art. Der Eigentümer oder die Eigentümer sind verstorben und hinterlassen ihren ehemaligen Wohnsitz den Erben. Mit allen Erinnerungen an das Leben, das einmal war. Und so wird die Immobilie Teil des eigenen Abschiedsprozesses. Und das sich Lösen von den Erinnerungen ist eine nicht immer einfache Übung.

“Schreiben wir doch einfach mal die Immobilie aus, wir können dann immer noch schauen, was wir mit all den Erinnerungsstücken machen” ist dann ein möglicher Entscheid. Einfach mal ein paar Fotos machen von der Immobilie, so wie sie der Verstorbene hinterlassen hat, ein Inserat schalten und schauen, ob jemand die Immobilie samt allem Inhalt kaufen wird. Was als Idee noch gut klingen mag, ist in der Umsetzung ein nicht verkaufsförderliches Vorgehen. Aus einem ganz einfachen Grund: Die Immobilie wird so gezeigt, wie der frühere Besitzer darin gerne gelebt hat und nicht, wie der mögliche Käufer darin gerne leben würde. Die Gefahr, dass die Räume sogar überstellt sind und dass die Räumlichkeiten kleiner wirken als sie es wirklich sind, ist auch da. Oder es gibt spezielle Erbstücke, die zwar schöne Erinnerungen in den Gedanken der Erben darstellen, aber einem neutralen Besucher wenig sagen oder diese sogar abschrecken. Mit dem Resultat, dass am Ende die Vorstellungskraft des Käufers durch all diese Elemente eingeschränkt ist. Und schon sind Sie im Nachteil zu all den anderen Anbietern am Markt, welche leere, aufgeräumte Wohnungen und Häuser anbieten. Aus diesem Grund: Räumen Sie die geerbte Wohnung oder das geerbte Haus zuerst immer, machen Sie es besenrein und für das Auge freundlich, luftig und einladend. Denn nichts zählt im Zeitalter schneller und einfacher Vergleichbarkeit mehr als der erste Eindruck.

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