#38 Immobilientipp: “Dürfen Sie rechtlich wirklich verkaufen?”

Casa Bene Immotipp #38

Vielleicht kennen Sie die Situation ja selber, aus der Kindheit oder der Partnerschaft. Sie haben etwas, dass Ihnen lieb ist, und jemand anders gibt es einfach weg. “Schatz, dieser Pulli steht dir ja schon lange nicht mehr, ich habe ihn weitergegeben”. Und es war Ihr Lieblingspulli! Wie reagieren Sie da? Und wie würden Sie erst reagieren, wenn dies mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung so geschehen würde.

Wenn wir daran denken, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen, so ist es für uns klar: Wir entscheiden, ob wir es verkaufen wollen oder nicht. Und wenn wir verkaufen wollen, dann beginnen wir mit dem Verkauf. Ganz einfach. Wo ist denn da das Problem? Auf den ersten Blick gibt es keines. Und doch kann eines entstehen, ohne dass es Ihnen zuerst bewusst ist. Dann nämlich, wenn Sie zum Beispiel Kinder haben und denen Sie das Haus schon überschrieben haben und Sie als Nutzniesser nun darin wohnen. Kurz nach dem Übertragen denken Sie vielleicht noch daran, dass dies nun eigentlich nicht mehr Ihr Haus ist, bald aber geht das Leben wie gewohnt weiter. Die Kinder sind weit weg, mischen sich nicht ein und Sie wollen in eine kleinere Wohnung ziehen, die Sie schon gefunden haben. Was also tun? Sie schreiben Ihr Haus aus und beginnen mit dem Verkaufsprozess. Sie unterschreiben den Maklervertrag. Und schon ist es passiert. Denn: Sie sind nicht berechtigt, “im Namen des Hauses” zu handeln, sondern ausschliesslich Ihre Kinder. Und auch wenn Ihre Kinder noch so gleicher Meinung sind und den Verkauf unterstützen, Ihre Unterschrift hat keine Gültigkeit mehr, seit Sie Ihr Eigentum auf die Kinder überschrieben haben. Es gilt nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Denken Sie beim Gedanken an einen Verkauf stets daran, wer die eigentlichen Eigentümer sind. Alle diese Eigentümer müssen einverstanden sein.

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