#114 Immobilientipp: "Verkauf unter Erben - die Herausforderung liegt im Ermitteln des richtigen Verkaufspreises"

Casa Bene Immotipp #114

Eine Vielzahl an Immobilien kommt dann an den Markt, wenn die Eigentümerschaft verstirbt und die Erben die Immobilie einer dritten Partei verkaufen wollen. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Verkauf innerhalb der Erbengemeinschaft stattfinden soll. Ein oder mehrere Erben kaufen den anderen Erben die Immobilie ab. Doch zu welchem Preis? Dazu gibt es diverse Möglichkeiten - aber auch Herausforderungen.

Wenn der Verkäufer die Immobilie am Markt verkauft, so ist das Prozedere des Verkaufes klar. Zuerst wird die Immobilie bewertet und nach der Wertermittlung wird zu einem ersten Richtpreis die Immobilie am Markt ausgeschrieben. Ziel ist es dann meistens, einen guten, sprich bestmöglichen Marktpreis zu erzielen. Dieser kann aber erst dann definitiv ermittelt werden, wenn die ersten Angebote seitens interessierter Käufer offeriert werden. Bei einer Erbengemeinschaft fehlt diese Rückmeldung des Marktes, weil nur intern verkauft wird. Als Verhandlungsbasis dient der Erbengemeinschaft die Bewertung der Immobilie. Eine Immobilienbewertung ist aber nie eine präzise Wissenschaft mit einer Punktlandung, sondern eine Schätzung, welche einen Wert innerhalb einer möglichen unteren und oberen Bandbreite angibt. Es handelt sich um einen Richtwert. Je nach Lage und Marktsituation kann der definitive Wert mehr oder weniger davon abweichen. In Märkten zum Beispiel mit grosser Nachfrage und bei Liebhaberobjekten kann der Marktpreis deutlich höher sein als der geschätzte Richtpreis. Die Erbengemeinschaft muss sich im Rahmen des internen Verkaufsprozesses also einigen, welche Kriterien für den Verkauf gelten sollen. Soll der maximal mögliche Marktpreis als Basis dienen oder ein Mittelwert? Oder geht es sogar in die Richtung eines symbolischen Preises im unteren Preisbereich? Gerade wenn es darum gehen soll, einen am Markt maximal möglichen Preis als Basis für den internen Verkauf zu wählen, kann dessen Ermittlung zu einer Herausforderung werden. Fachexperten herbeizuziehen macht in Erbenschaftssituationen aus diesem Grund immer Sinn.

Sie wollen mehr erfahren? Rufen Sie uns an:
033 821 12 66 oder kontakt@casabene.ch


Wertvolle Tipps, Tricks und Hilfsmittel für Sie: