#101 Immobilientipp: "Dürfen Sie den Sonderausbau am Haus so weiterverkaufen?"

Casa Bene Immotipp #101

Sie sind stolzer Besitzer Ihres Hauses und Ihres Grundstückes. Und haben über die Jahre und sogar Jahrzehnte immer wieder etwas am Haus und am Grundstück “herumgebaut”. Nun wollen Sie Ihr geliebtes Haus verkaufen und schreiben es am Markt aus. Ganz einfach. Ganz einfach?

Im Grundsatz erscheint es uns klar: Man hat ein Haus und ein Grundstück und baut über die Jahre immer wieder etwas um oder aus. Mal dort etwas, mal da etwas, mal kleiner, mal grösser. Für die grösseren Angelegenheiten ist es klar: Es benötigt eine Baubewilligung. Für kleinere Geschichten nicht zwingend. Sie sind zuversichtlich, dass das alles kein Problem beim Verkauf sein wird, denn schliesslich hat sich auch nie jemand beschwert. Wenn ein Kaufinteressent Sie fragt, ob alles in Ordnung ist, nicken sie möglicherweise. Seien Sie dabei aber vorsichtig. Warum? Was sich über die Jahre so “ergeben” hat und angebaut wurde ohne Baubewilligung und es nie Reklamationen gab, bedeutet nicht, dass es auch keine Baubewilligung gebraucht hätte. Gerade bei Immobilien, die etwas abgelegen liegen oder man keinen guten Blick darauf werfen kann, ist die Verführung gross, Um- und Anbauten in Angriff zu nehmen, ohne es mit der Bauverwaltung besprochen zu haben. 

Je spezieller das Objekt ist, wie zum Beispiel denkmalgeschützte Häuser oder Alphütten, desto mehr Auflagen gibt es. Die dringende Empfehlung ist deshalb, immer vor Baubeginn eines Um- oder Anbaus sauber abzuklären, was erlaubt ist und was nicht. Wenn es dann später zu einem Verkauf kommt, macht es deshalb Sinn, sich von einem Fachexperten vorab beraten zu lassen, damit keine unangenehmen Überraschungen während des Verkaufsprozesses auftauchen. Denn was klar ist: Verschweigen und nichts dergleichen tun, ist keine Lösung.


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