#142 Immobilientipp: "Die Rechtslage nach dem Hausverkauf: Wem gehört das teure Bild im Wohnzimmer?"

Casa Bene Immotipp #142

Sie freuen sich auf die Zukunft. Denn Sie haben Ihr Traumhaus gefunden - sogar samt Mobiliar, welche in einigen Zimmern qualitativ gut möbliert und relativ noch intakt sind. Sie haben mit dem Verkäufer den Preis samt kompletter Einrichtung abgemacht. Der Kaufvertrag wurde dementsprechend aufgesetzt und verurkundet. Nach der Übergabe des Hauses finden Sie nun heraus, dass das Bild im Wohnzimmer einen viel höheren Wert besitzt, als sich der Verkäufer das bewusst war. Was nun?

Sie haben alle Schlüssel zu Ihrem frisch gekauften Haus und schreiten stolz durch die Zimmer und überlegen sich, welche Möbel Sie behalten und welche Sie im Internet ausschreiben möchten. Dann bleiben Sie beim Gemälde im Wohnzimmer stehen und erkennen den berühmten Maler. Sie sind aufgeregt und freuen sich schon auf den Verkauf des Bildes, der einen schönen Batzen in Ihre private Kasse werfen wird. Und ja, Sie dürfen. Gemäss Schweizerischer Gesetzeslage dürfen Sie das Bild behalten und auch verkaufen, wenn Sie möchten. Denn nach dem Datum des Nutzen und Gefahr, das ist der juristische Besitzantritt des neuen Besitzers, gehört Ihnen tatsächlich alles, was im und zum Haus gehört. Wie es das Wort schon sagt, ist der Nutzen als etwas Positives zu betrachten, wie in diesem Fall das wertvolle Gemälde im Wohnzimmer. Das Haus und das mitverkaufte Mobiliar sind als Sachgesamtheit zu betrachten. Die Verkäuferschaft war sich bewusst, was im Haus an Mobiliar vorhanden war. Dementsprechend hat der Notar den Kaufvertrag aufgesetzt und der Verkäufer hat mit seiner Unterschrift diese Klausel am Verurkundungstag anerkannt und besiegelt. Alles, was Sie danach Wertvolles im Haus finden, gehört Ihnen. Beim Beispiel des Bildes lag dieses auch nicht versteckt auf dem Estrich herum, womit man im Nachhinein auch nicht mehr begründen kann, dass dieses vom Vorbesitzer vergessen worden sei. Einem Verkauf des Bildes und dem Weihnachtsbatzen stehen also nichts mehr im Wege.

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